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Leistungen der Pflege

Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung zahlt unabhängig
von der finanziellen Situation und dem tatsächlichen
Finanzbedarf des Pflegebedürftigen. Kritiker wie
der Finanzwissenschaftler Professor Bernd Raffelhüschen
sprechen deshalb von einer „Erbenschutzversicherung“.
Diese sorge dafür, dass vorhandenes Vermögen nicht vollständig
aufgezehrt werde, sondern Kindern und Enkeln
zugutekomme. Diese Kritik darf allerdings nicht den Blick
darauf verstellen, dass die Leistungen nicht ausreichen,
die Kosten einer Betreuung im Pflegefall vollständig zu
bestreiten. Das gilt umso mehr bei Unterbringung in einem
Pflegeheim.
Noch werden die meisten Pflegebedürftigen in den eigenen
vier Wänden betreut. Hier übernehmen oft Angehörige
den größten Teil der Betreuung. Insbesondere Frauen,
ob Ehefrau, Schwester, Tochter oder Schwiegertochter,
kommen dieser Aufgabe nach. Pflege ist weib­lich – das
gilt auch für die professionelle Pflege. Mehr als 85 Prozent
der Beschäftigten von Pflegediensten und in Pflegeheimen
sind Frauen.

Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige leisten müssen, ist immens. Er muss durch laufende Einkünfte oder zulasten
des Vermögens, das ein Leben lang mühsam aufgebaut wurde, finanziert werden. Und die Finanzierungslücke wird noch größer werden. Viele Pflegeeinrichtungen nehmen das PSG II zum Anlass für Preissteigerungen.
Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten an. Aber es bleiben die Aufwendungen für Miete, Strom, Essen und Kleidung. Im Pflegeheim werden der Pflegesatz sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung fällig.
Aber auch Investitionskosten, die der Betreiber eines Pflegeheimes aufbringen muss, um notwendige Instandsetzungen oder Neubauten zu finanzieren, sind vom Pflegebedürftigenanteilig zu finanzieren. Hinzu kommt der Ausbildungszuschlag, mit dem sich Bewohner von Pflegeeinrichtungen an den Kosten für die Ausbildung junger Menschen in Pflegeberufen beteiligen müssen. Besonders schwierig ist die Situation für Paare, bei denen ein Partner pflegebedürftig wird und stationär gepflegt werden muss. Für den verbleibenden Partner schrumpft das monatliche Einkommen dramatisch. Nicht selten muss die gemeinsame Immobilie verkauft werden und noch im hohen Alter wird ein Umzug erforderlich. Dass die Pflegekosten auf absehbare Zeit sinken könnten, ist mehr als unwahrscheinlich. Zu personalintensiv sind die Leistungen und zu teuer ist die Arbeitskraft.
Zudem steigen die Auflagen und Anforderungen an die Qualität der Pflege.